Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Weilheim an der Teck ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://weilheim-teck-jobs.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen folgender Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Einige Bedienelemente beinhalten keine Alt-Texte.
  • Die meisten Fotos enthalten keine Alt-Texte.
  • Aufgezeichnete Videos enthalten keine Untertitel.
  • Die Seite enthält einige Schriften und Bedienelemente, die keinen ausreichenden Kontrast aufweisen.
  • Der Loop-Banner enthält keine Schaltfläche zum Starten/Stoppen des Bilderwechsels.
  • Die Seite enthält keinen alternativen Zugangsweg.
  • Korrekte Syntax und Rollenzuweisung sind nicht vollständig.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.02.2024 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Bewertung des Prüfers Benjamin Grießmann von WEB for ALL nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 2 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Benjamin Grießmann hat sich bei der Prüfung der Webseite mit zwei Unterseiten an den 60 Prüfschritten des BITV-Tests nach der Barrierefreier-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 orientiert.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.02.2024  überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Wünschen Sie weitere Informationen?

Die Ansprechpersonen für Barrierefreiheit der Stadt Weilheim Teck sind:

Martin Bruckbauer

07023/106-140
M.Bruckbauer@weilheim-teck.de


5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Stadtverwaltung Weilheim an der Teck wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadtverwaltung Weilheim an der Teck nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.